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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Schützenhof-Apotheke, Luh Apotheken OHG
Die Schützenhof-Apotheke, Luh Apotheken OHG ist eine Filialapotheke der Welfenhof-Apotheke Luh Apotheken OHG, Mainzer Str. 98 - 102, 65189 Wiesbaden

Frau Dr. Clara Luh, Anna Luh-Hoppe
Langgasse 11
65183 Wiesbaden

Telefon: 0611/30 28 09
Telefax: 0611/3 08 24 20
info@schuetzenhof-apotheke.de

Die Schützenhof-Apotheke ist bestrebt, unsere Shop-Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Hiermit möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit unserer auf der Website dargestellten Informationen und Dienstleistungen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Unsere Website www.apoluh.de enthält Inhalte zu unserem Unternehmen, unserer Geschichte, Galerie, unserem Team sowie unseren Serviceangeboten. Zudem bieten wir die Möglichkeit Arzneimittel und andere Gesundheitsprodukte bei uns käuflich zu erwerben.

Wir setzen technische und gestalterische Maßnahmen um, um die Zugänglichkeit zu verbessern, darunter eine klare Navigation, gut lesbare Schriftarten, Textalternativen für Bilder und eine verständliche Sprache. Der Kauf von Produkten in unserem Shop ist mit gängigen Hilfsmitteln möglich. Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei sind.

Weiterhin bestehende Barrieren:

Leider ist eine vollständige Barrierefreiheit nur schwer zu erreichen. Bei den folgenden Inhalten bestehen noch Einschränkungen:

  • PDF-Dokumente, insbesondere bei den erweiterten Artikeldaten
  • Multimedia ohne Untertitel oder Audiokommentar
  • einzelne Shop-Elemente, die mit der Tastatur oder Screenreader nicht bedient werden können
  • extern eingebundene Inhalte wie Zahlungsweisen, deren Barrierefreiheit wir nicht beeinflussen können
     

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • info@schuetzenhof-apotheke.de
  • telefonisch unter 0611/30 28 09
  • persönlich oder unter unserer Postanschrift: Langgasse 11, 65183 Wiesbaden
     

Wir sind bemüht, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und unsere Website kontinuierlich zu verbessern. Ihre Rückmeldungen sind uns sehr willkommen.

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Adresse der Durchsetzungsstelle:

  • Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
  • Telefon: +49 641 303-2902
  • E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
     

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

  • Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
  • Telefon: +49 641 303-2902
  • E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
     

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 25.06.2025.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihren Besuch.
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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