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★ Thema der Woche · KW 33 · 10. August 2026

Schulanfang – gut vorbereitet ins neue Schuljahr

Heute geht es in Hessen wieder los, für viele Kinder zum allerersten Mal. Neben Ranzen und Federmäppchen gibt es ein paar Dinge, die im Trubel gern untergehen: der Impfnachweis, die Hausapotheke – und die Frage, wer eigentlich Medikamente gibt, wenn Ihr Kind welche braucht. Aus Ihrer Apotheke in Wiesbaden haben wir das Wichtigste zusammengestellt.

Schnell informiert – unsere drei wichtigsten Tipps
Tipp 1

Impfnachweis nicht vergessen

Für die Aufnahme in eine Schule ist ein Nachweis über den Masernschutz gesetzlich vorgeschrieben. Ein Blick in den Impfpass lohnt sich rechtzeitig – und gleich für alle anderen Impfungen mit.

Tipp 2

Medikamente in der Schule regeln

Braucht Ihr Kind während der Schulzeit Arzneimittel, gehört das schriftlich vereinbart – mit ärztlicher Anweisung und klaren Absprachen. Sprechen Sie das am besten in der ersten Woche an.

Tipp 3

Hausapotheke durchsehen

Nach dem Sommer ist ein guter Zeitpunkt: Haltbarkeiten prüfen, Fiebermittel in der passenden Stärke fürs aktuelle Gewicht besorgen, Pflaster auffüllen.

Baby & Kind

Alles für die Familien-Hausapotheke

In unseren fünf Apotheken in Wiesbaden und im Online-Shop finden Sie kindgerechte Fieber- und Schmerzmittel, Pflaster, Wundantiseptika, Fieberthermometer und Mittel gegen Kopfläuse.

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Persönliche Beratung

Bringen Sie Gewicht und Impfpass mit

Dann gehen wir die Hausapotheke mit Ihnen durch, rechnen die passenden Mengen aus und schauen gemeinsam, ob im Impfpass etwas offen ist.

Jetzt anrufen: 0611 / 30 28 09
Ausführlich erklärt

Schulstart – woran Sie jetzt denken sollten

Beim APOTHEKEN TEAM LUH in Wiesbaden – mit Turm-Apotheke, Geissels-Apotheke, Taunus-Apotheke, Welfenhof-Apotheke und Schützenhof-Apotheke – beraten wir Familien gerne persönlich rund um Gesundheit im Schulalltag.

Impfschutz: Masernnachweis ist Pflicht

Wer ein Kind in einer Schule anmeldet, muss einen Nachweis über den Masernschutz vorlegen – das schreibt das Masernschutzgesetz vor. Als Nachweis gilt der Impfpass mit den entsprechenden Einträgen, eine ärztliche Bescheinigung über ausreichenden Schutz oder eine Bescheinigung, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Findet sich der Impfpass nicht mehr an, kann die kinderärztliche Praxis meist weiterhelfen.

Wenn Sie schon im Impfpass blättern: Schauen Sie gleich mit, ob Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung aktuell sind. Wir werfen gern einen Blick darauf und sagen Ihnen, ob etwas offen scheint – die Impfung selbst und die verbindliche Beurteilung übernimmt die kinderärztliche Praxis.

Wenn Ihr Kind in der Schule Medikamente braucht

Bei Asthma, Diabetes, Epilepsie oder einer Insektengiftallergie stellt sich die Frage, was während der Schulzeit passiert. Lehrkräfte sind zur Gabe von Arzneimitteln grundsätzlich nicht verpflichtet, können sie aber nach Absprache übernehmen. Damit das im Ernstfall funktioniert, braucht es drei Dinge:

+ eine ärztliche Anweisung, aus der Wirkstoff, Dosierung, Zeitpunkt und Anwendung hervorgehen

+ eine schriftliche Vereinbarung mit der Schule, wer was tun darf und soll

+ eine Einweisung der beteiligten Personen – besonders bei Notfallmedikation wie einem Adrenalin-Autoinjektor oder einem Notfallspray

Sprechen Sie das gleich in der ersten Schulwoche an, nicht erst beim ersten Vorfall. Wir zeigen Ihnen und auf Wunsch auch Lehrkräften gern die Handhabung eines Autoinjektors und prüfen, ob das Notfallset vollständig und haltbar ist.

Die Hausapotheke für Familien

Kinder wachsen, Arzneimittel für sie werden nach Körpergewicht dosiert – was letztes Jahr gepasst hat, kann heute die falsche Stärke sein. Ein Durchgang zum Schuljahresbeginn lohnt sich:

+ Fieber- und Schmerzmittel in der zum aktuellen Gewicht passenden Stärke

+ digitales Fieberthermometer

+ Pflaster in verschiedenen Größen, sterile Kompressen, Mullbinde

+ Wundantiseptikum, Pinzette, Verbandschere

+ etwas gegen Insektenstiche und gegen Magen-Darm-Beschwerden, dazu eine Rehydratationslösung

+ Notfallnummern griffbereit, auch der Giftnotruf

Prüfen Sie dabei die Haltbarkeiten – angebrochene Säfte und Tropfen halten oft deutlich kürzer als ungeöffnete Packungen. Und bewahren Sie alles kindersicher auf, außer Reichweite und nicht im feuchtwarmen Badezimmerschrank.

Wie kleine Verletzungen richtig versorgt werden, lesen Sie in unserem Beitrag Kleine Wunden richtig versorgen.

Kopfläuse: sachlich bleiben

In den ersten Schulwochen treten sie regelmäßig auf – und sie haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Wichtig ist, schnell und konsequent zu handeln: Ein Befall muss der Schule mitgeteilt werden, damit andere Familien nachschauen können. Behandelt wird mit einem Mittel aus der Apotheke, dazu gehört das gründliche Auskaämmen mit einem Nissenkamm über mehrere Tage. Die meisten Behandlungsfehler entstehen dadurch, dass die Anwendung nicht wie vorgesehen wiederholt wird. Kommen Sie vorbei, wir erklären Ihnen den Ablauf Schritt für Schritt.

Ranzen, Rücken und Schulweg

Beim Ranzen zählt die Passform mehr als das Gewicht: Er sollte eng am Rücken anliegen, oben nicht über die Schultern hinausragen und unten nicht über das Gesäß. Beide Gurte nutzen, breit und gepolstert, und regelmäßig nachstellen – Kinder wachsen schnell. Schweres gehört nah an den Rücken. Und der wirksamste Hebel ist meist banal: gemeinsam ausmisten, was gar nicht täglich gebraucht wird.

Für den Schulweg gilt: Reflektoren und helle Kleidung werden im Herbst schnell wichtig, und den Weg vorher mehrmals gemeinsam zu gehen bringt mehr als jede Ermahnung.

Sehen und Hören

Kinder sagen selten, dass sie schlecht sehen – sie kennen es ja nicht anders. Auffällig sind Zusammenkneifen der Augen, dichtes Herangehen an Buch oder Bildschirm, häufige Kopfschmerzen oder auffällige Unlust beim Lesen. Ähnlich beim Hören: häufiges Nachfragen, laute Geräte, Unaufmerksamkeit im Unterricht. Beides gehört fachärztlich abgeklärt, wenn es Ihnen auffällt.

Frühstück, Pausenbrot, Trinken

Ein Frühstück vor der Schule hilft vielen Kindern durch den Vormittag – wer morgens nichts herunterbekommt, packt eben ein zweites Pausenbrot ein. Bewährt haben sich Vollkornbrot, Obst, Gemüsesticks, Joghurt oder Käse. Getrunken wird am besten Wasser oder ungesüßter Tee; Säfte und Süßgetränke liefern vor allem Zucker. Eine eigene Trinkflasche in der Schultasche erinnert zuverlässiger ans Trinken als jede Ermahnung.

Nahrungsergänzungsmittel braucht ein gesundes Schulkind bei ausgewogener Ernährung in der Regel nicht. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen auch, wann nichts nötig ist.

Wann ein Kind zu Hause bleibt

Bei Fieber, deutlichem Krankheitsgefühl, Erbrechen oder Durchfall gehört ein Kind nach Hause – und nach Magen-Darm-Infekten in der Regel noch, bis es 48 Stunden beschwerdefrei ist. Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen bestehen zudem Mitteilungspflichten gegenüber der Schule; die Schule informiert Sie darüber.

⚠ Sofort ärztliche Hilfe:

⚠ Fieber bei einem Säugling unter drei Monaten – unabhängig vom Schulthema immer

⚠ Teilnahmslosigkeit, schwere Weckbarkeit, Nackensteife

⚠ Hautausschlag, der sich mit einem Glas nicht wegdrücken lässt

⚠ Atemnot oder Krampfanfall – Notruf 112

⚠ Verdacht auf Vergiftung – Giftnotruf anrufen und nichts auf eigene Faust geben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Fachlich geprüft von Johannes Luh, Apotheker · APOTHEKEN TEAM LUH · Stand: 10. August 2026. Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt. Die Inhalte werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft und redaktionell verantwortet.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Schulanfang

Welcher Impfnachweis wird für die Schule benötigt?

Vorgeschrieben ist ein Nachweis über den Masernschutz. Dafür genügt der Impfpass mit den entsprechenden Einträgen oder eine ärztliche Bescheinigung. Ist der Impfpass verloren, hilft die kinderärztliche Praxis weiter.

Dürfen Lehrkräfte meinem Kind Medikamente geben?

Verpflichtet sind sie nicht, nach Absprache aber möglich. Nötig sind eine ärztliche Anweisung, eine schriftliche Vereinbarung mit der Schule und eine Einweisung der beteiligten Personen – besonders bei Notfallmedikation.

Was gehört in die Hausapotheke, wenn ein Schulkind im Haus ist?

Fieber- und Schmerzmittel in der zum aktuellen Gewicht passenden Stärke, Fieberthermometer, Pflaster und Verbandmaterial, ein Wundantiseptikum, etwas gegen Insektenstiche und Magen-Darm-Beschwerden. Haltbarkeiten einmal jährlich prüfen.

Mein Kind hat Kopfläuse – was nun?

Ruhe bewahren, es hat nichts mit Hygiene zu tun. Der Befall wird der Schule mitgeteilt, behandelt wird mit einem Mittel aus der Apotheke, dazu gehört konsequentes Auskämmen mit dem Nissenkamm. Die vorgesehene Wiederholungsbehandlung ist entscheidend – sie wird am häufigsten vergessen.

Wie schwer darf der Schulranzen sein?

Eine feste Gewichtsgrenze lässt sich nicht seriös angeben. Wichtiger sind Passform, breite gepolsterte Gurte, das Tragen auf beiden Schultern und regelmäßiges Ausmisten.

Wann muss mein Kind zu Hause bleiben?

Bei Fieber, deutlichem Krankheitsgefühl, Erbrechen oder Durchfall. Nach Magen-Darm-Infekten in der Regel, bis es 48 Stunden beschwerdefrei ist.

Braucht mein Schulkind Vitaminpräparate?

Bei ausgewogener Ernährung in der Regel nicht. Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gern – auch dahingehend, wann nichts nötig ist.

Wo bekomme ich in Wiesbaden Beratung für Familien?

Im APOTHEKEN TEAM LUH in Wiesbaden – in der Turm-, Geissels-, Taunus-, Welfenhof- oder Schützenhof-Apotheke. Bringen Sie Impfpass und das aktuelle Gewicht Ihres Kindes mit. Telefonisch: 0611 / 30 28 09.

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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