KLOSTERFRAU Seda-Plantina überzogene Tabletten 30 St

Artikelnummer: 10992646

Grundpreis: 0,23 € / 1 St

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6,99 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 10992646
Anbieter MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Packungsgröße 30 St
Produktname Klosterfrau Seda-Plantina
Darreichungsform Überzogene Tabletten
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel im Ganzen mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein. Bei der Einnahme sollten Sie aufrecht stehen oder sitzen.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Wird das Arzneimittel wie beschrieben angewendet, sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Bei nervöser Unruhe:
 
Jugendliche ab 12 Jahren (über 44 kg Körpergewicht) und Erwachsene 1-2 Tabletten 3-mal täglich unabhängig von der Mahlzeit
Bei Einschlafstörungen:
 
Jugendliche ab 12 Jahren (über 44 kg Körpergewicht) und Erwachsene 2 Tabletten 1-mal täglich vor dem Schlafengehen (ca. 1 Stunde davor)
Bei stärkeren Einschlafstörungen:
 
Jugendliche ab 12 Jahren (über 44 kg Körpergewicht) und Erwachsene 2 Tabletten 2-mal täglich abends und vor dem Schlafengehen (ca. 1 Stunde davor)
Höchstdosis: Eine Dosis von 6 Tabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
 

- Nervöse Unruhe
- Einschlafstörungen, vorwiegend nervös bedingt

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Die Inhaltsstoffe entstammen verschiedenen Pflanzen und wirken als natürliches Gemisch. Baldrian wirkt angstlösend, beruhigend und schlaffördernd. Die ätherischen Öle der Melisse lindern Nervosität und Spannungszustände, während Passionsblumenzubereitungen beruhigende und krampflösende Eigenschaften haben.
bezogen auf 1 Tablette

150 mg Baldrianwurzel-Trockenextrakt (3-6:1); Auszugsmittel: Ethanol 70% (V/V)

125 mg Melissenblätter-Trockenextrakt

110 mg Passionsblumen-Trockenextrakt

+ Saccharose

+ Maltodextrin

+ Cellulosepulver

+ Macrogol 6000

+ Talkum

+ Glucose-Lösung

+ Cellactose

+ Siliciumdioxid, hochdisperses

+ Hypromellose

+ Titandioxid

+ Povidon K25

+ Magnesium stearat

+ Carnaubawachs

+ Eisen(III)-oxidhydrat, schwarz

+ Eisen(III)-oxid

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Glucose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Alkoholgenuss soll während einer Dauerbehandlung möglichst vermieden werden. Gelegentlicher Alkoholkonsum in kleinen Mengen ist erlaubt, aber nicht zusammen mit dem Medikament.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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