KOMPENSAN Tabletten 340 mg 100 St

Artikelnummer: 01955936

Grundpreis: 0,24 € / 1 St

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24,18 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 01955936
Anbieter Johnson&Johnson GmbH-CHC
Packungsgröße 100 St
Packungsnorm N3
Produktname Kompensan
Darreichungsform Tabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Carbaldrat
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Art der Anwendung?
Lutschen Sie das Arzneimittel langsam oder lassen Sie es im Mund zergehen.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1-2 Lutschtabletten mehrmals täglich zwischen den Mahlzeiten und vor dem Schlafengehen
Höchstdosis: Eine Dosis von 8 Lutschtabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
 
Die Einnahme sollte in 2-stündigem Abstand zu anderen Arzneimitteln erfolgen.
 
Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Teerstuhl, Blutbeimengungen im Stuhl oder Erbrechen von Blut auftreten.

 

- Säurebedingte Magenbeschwerden
- Sodbrennen
- Magengeschwür, unterstützende Behandlung
- Zwölffingerdarmgeschwüre, unterstützende Behandlung

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff bindet und neutralisiert Magensäure. Das in ihm enthaltene Aluminium bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt der Wirkstoff gegen Sodbrennen, Aufstoßen und andere säurebedingte Magenbeschwerden. Zudem verringert sich die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
Bei erhöhtem Phosphatspiegel im Blut kann der Wirkstoff eingesetzt werden, um Phosphat zu binden und dann über den Stuhl auszuscheiden.
bezogen auf 1 Tablette

340 mg Carbaldrat

300 mg Aluminium-Natrium-carbonat-dihydroxid

HCl-Neutralisationskapazität: 7,79 mval Aluminium-Natrium-carbonat-dihydroxid

+ Natrium alginat

insgesamt 51 mg Natrium-Ion

+ Magnesium stearat

636 mg Saccharose

+ Pfefferminz-Aroma

+ Spearmint-Aroma

+ Gelatine

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Phosphatmangel
- Verstopfung
- Verengung des Dickdarms (Dickdarmstenose)

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Vor allem bei Gebrauch hoher Dosen kann auftreten:
- Verstopfung

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Das Arzneimittel kann Symptome verschleiern, die auf eine schwerwiegende Erkrankung hindeuten. Lassen Sie deshalb länger anhaltende Beschwerden vor Einnahme des Arzneimittels von Ihrem Arzt abklären.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
- Limonade, Orangensaft, Zitronensaft, Obstsaft, Wein und Zitronensäure (z. B. als Hilfsstoff in Brausetabletten) dürfen zusammen mit dem Medikament nicht eingenommen werden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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