SIMAGEL Kautabletten 100 St

Artikelnummer: 06159003

Grundpreis: 0,18 € / 1 St

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18,35 € 3
 

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

PZN 06159003
Anbieter MIBE GmbH Arzneimittel
Packungsgröße 100 St
Packungsnorm N3
Produktname Simagel
Darreichungsform Kautabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Almasilat
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Art der Anwendung?
Kauen Sie das Arzneimittel gut.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Bei Sodbrennen und säurebedingten Magenbeschwerden: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Wochen anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist. Bei Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwüren: Die Anwendung sollte bis zum Abklingen der Symptome fortgesetzt werden, im Allgemeinen bis zu 6 Wochen. Fragen Sie dazu im Zweifelsfalle Ihren Arzt oder Apotheker.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
 
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1-2 Kautabletten mehrmals täglich bei Auftreten von Beschwerden
Höchstdosis: Eine Dosis von 14 Kautabletten pro Tag sollte nicht überschritten werden.
 
Patienten mit einer Leber- oder Nierenfunktionsstörung: Sie müssen in Absprache mit Ihrem Arzt eventuell die Einzel- oder die Gesamtdosis reduzieren oder den Dosierungsabstand verlängern.
 

- Magengeschwür
- Zwölffingerdarmgeschwüre
- Säurebedingte Magenbeschwerden
- Sodbrennen

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff bindet und neutralisiert Magensäure. Er bildet mit Magensäure schwer lösliche Salze, die über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Derart wirkt der Wirkstoff gegen säurebedingte Magenbeschwerden und verringert die Gefahr, dass infolge einer Übersäuerung Geschwüre im Magen-Darm-Bereich auftreten.
bezogen auf 1 Tablette

430 mg Almasilat

430 mg Simagel

+ Kartoffelstärke

23,25 mg Saccharose

+ Magnesium stearat (pflanzlich)

+ Levomenthol

+ Minzöl

+ Saccharin natrium

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Phosphatmangel
- Stark eingeschränkte Nierenfunktion

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Altersgruppe in der Regel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Vor allem bei langfristigem Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Weiche Stühle
- Verstopfung
- Blähungen
- Bauchschmerzen
- Phosphatmangel
- Erhöhte Aluminiumwerte
- Erhöhte Magnesiumwerte
- Nierensteinleiden durch Medikamente (arzneimittelinduzierte Nephrolitthiasis)
- Stein im Harnweg

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Was sollten Sie beachten?
- Das Arzneimittel kann Symptome verschleiern, die auf eine schwerwiegende Erkrankung hindeuten. Lassen Sie deshalb länger anhaltende Beschwerden vor Einnahme des Arzneimittels von Ihrem Arzt abklären.
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
- Limonade, Orangensaft, Zitronensaft, Obstsaft, Wein und Zitronensäure (z. B. als Hilfsstoff in Brausetabletten) dürfen zusammen mit dem Medikament nicht eingenommen werden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.

Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.

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