Medizinalcannabis Wiesbaden
Medizinalcannabis aus Ihrer Apotheke in Wiesbaden
Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Abgabe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung in einer Apotheke (§ 3 MedCanG, § 48 AMG).
Als Apotheken vor Ort versorgen wir Patientinnen und Patienten mit verordnetem Medizinalcannabis – mit persönlicher pharmazeutischer Beratung in unseren Filialen in Wiesbaden.


Hinweis nach § 10 Heilmittelwerbegesetz: Diese Seite enthält ausschließlich sachliche Informationen zur apothekenrechtlichen Versorgung mit Medizinalcannabis. Eine Bewerbung oder Empfehlung verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegenüber Patientinnen und Patienten ist gesetzlich nicht zulässig. Ob eine Therapie mit Medizinalcannabis für Sie in Betracht kommt, entscheidet ausschließlich Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin.
Die Versorgung mit Medizinalcannabis ist gesetzlich geregelt und folgt einem festen Ablauf:
Ärztliche Verordnung
Die Verschreibung erfolgt ausschließlich durch eine Ärztin oder einen Arzt nach persönlichem Kontakt und Anamnese. Die Entscheidung über eine Therapie liegt allein bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Rezept einreichen
Sie reichen Ihr Rezept (Privatrezept, Kassenrezept oder E-Rezept) in der Apotheke ein. Privatrezepte sind drei Monate gültig, Kassenrezepte 28 Tage. Eine Genehmigung der Krankenkasse kann erforderlich sein.
Abgabe und Beratung
Die Abgabe erfolgt in der Apotheke nach pharmazeutischer Prüfung und Beratung – persönlich vor Ort. Unser pharmazeutisches Personal informiert Sie zur sachgerechten Anwendung, Aufbewahrung und Entsorgung.
Im Rahmen unserer apothekenrechtlichen Tätigkeit bieten wir:
Medizinalcannabis ist in unserer Turm-Apotheke in der Poststraße 24 sowie in unserer Taunus-Apotheke in der Taunusstraße 20 verfügbar.
Für Patientinnen und Patienten, die bereits über eine ärztliche Verordnung verfügen, betreiben wir das Bestellportal herbaluh.de. Über dieses Portal können Sie Medizinalcannabis bei unserer Taunus-Apotheke in Wiesbaden reservieren.
Die Abgabe erfolgt ausschließlich nach Vorlage eines gültigen Rezepts und pharmazeutischer Prüfung in der Apotheke.
Brauche ich ein Rezept für Medizinalcannabis?
Ja. Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel (§ 48 AMG, § 3 MedCanG). Die Abgabe in der Apotheke ist nur gegen Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung möglich.
Wer stellt mir ein Rezept für Medizinalcannabis aus?
Die Verschreibung erfolgt ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte (mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten) im Rahmen ihrer Therapiefreiheit nach einer persönlichen Anamnese. Bitte wenden Sie sich an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt.
In welcher Apotheke des APOTHEKEN TEAM LUH gibt es Medizinalcannabis?
Sie erhalten Medizinalcannabis in unserer Turm-Apotheke in der Poststraße 24 und in unserer Taunus-Apotheke in der Taunusstraße 20.
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Eine Privatverordnung ist drei Monate gültig, eine Kassenverordnung 28 Tage. Beide werden nach Vorlage in der Apotheke geprüft.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse setzt eine vorherige Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V voraus. Die Voraussetzungen prüft die Krankenkasse im Einzelfall. Gerne beraten wir Sie zu den formalen Aspekten.
Kann ich Medizinalcannabis online bestellen?
Eine Online-Reservierung ist über unser Portal herbaluh.de möglich. Die Abgabe selbst erfolgt jedoch ausschließlich nach Vorlage der gültigen Verordnung und pharmazeutischer Beratung in der Apotheke.
Wie wird Medizinalcannabis aufbewahrt?
Medizinalcannabis ist trocken, lichtgeschützt und für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Detaillierte Hinweise zur sachgerechten Aufbewahrung und Entsorgung erhalten Sie bei der persönlichen Abgabe in unserer Apotheke.
Für Fragen zur apothekenrechtlichen Versorgung mit Medizinalcannabis stehen wir Ihnen persönlich in unseren Apotheken zur Verfügung:
Poststraße 24, 65191 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 50 07 58
Taunusstraße 20, 65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 5 12 06
Die Versorgung mit Medizinalcannabis erfolgt auf Grundlage des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), des Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie der einschlägigen apothekenrechtlichen Vorschriften. Für die Werbung gilt das Heilmittelwerbegesetz (HWG), insbesondere das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 HWG.
Stand: Mai 2026 · Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.